Fragment: SIH-0008
Decretum Gratiani (Handbuch des Kirchenrechts), vermutlich Paris, 13. Jahrhundert
Pergament, Doppelblatt
34 x 26 cm
Sammlerbeschriftung auf dem alten Passepartout: „französ. Handschrift, Paris? 13.–14. Jahrh. Benedikt. Ordensregel“
Das Fragment enthält einen Abschnitt aus dem Decretum Gratiani, einem der zentralen Texte des mittelalterlichen Kirchenrechts aus der Mitte des 12. Jahrhunderts. Das Fragment trägt deutliche Spuren seiner langen Nutzung. So haben Wasserschäden ihre Spuren hinterlassen, und der obere Steg ist teilweise beschnitten, wodurch ein Stück des ursprünglichen Blattrandes und ein Teil des Textes verloren gegangen sind. Der Text lässt sich ohne Textverlust durchlesen, die Lesefolge ist Recto-Seite rechts, Verso-Seite links, Verso-Seite rechts, Recto-Seite links, man faltet also das Blatt in Gedanken. Dies lässt erkennen, dass es sich um das mittlere Blatt einer Lage handelte.
Auch an anderen Stellen ist die Herstellungsweise zu erkennen: In der Mitte des Blattes sind deutlich der Falz und die kleinen Löcher im Falz erkennbar, die zum Nähen der Lagen benutzt wurden. Sehr auffallend ist, dass das Blatt noch ein zweites Mal gefaltet wurde, wie man sowohl an der rechten Recto– als auch an der Verso-Seite erkennen kann. Die rechte Verso-Seite wies einst nach außen, wie der dort deutlich sichtbare Schmutz verrät. Zudem zeigen sich gut erkennbare Prickings, d. h. kleine Löcher, jeweils am rechten Seitenrand, was auf die sorgfältige Vorbereitung des Pergaments für das Linieren hinweist.
Inhaltlich werden an dieser Stelle des Decretum Gratiani (mit dem Abschnitt C.15 q.4 d.a.c.1 – C.16 q.1 c.40) Vorschriften zur Organisation von Rechtsgeschäften durch Geistliche und Kleriker sowie zu deren Pflichten und Rechten gemacht. Der Text ist visuell sehr deutlich gegliedert: Dem Haupttext sind Lombarden hinzugefügt, die helfen, die Textstruktur zu verstehen. Dazu werden auch die neuen Abschnitte mit Fragen (Quaestiones) im Seitenrand angekündigt, wie QIIII, QV und QVI auf der Verso-Seite des Blattes. Die Handschrift weist eine Ausstattung auf, die viele gelehrte Handschriften im universitären Umfeld erhielten: Typisch ist der Gebrauch von Rot und Blau zur Hervorhebung von Text. Zudem wurde das Fragment mit Fleuronné in Rot und Blau dekoriert.
Wie andere gelehrte Handschriften zeigt auch dieses Fragment intensive Spuren seiner Nutzung in Form zahlreicher Glossen, also erläuternder Randbemerkungen. Mehrere Hände haben den Text über die Zeit hinweg begleitet, kommentiert und erweitert. Insgesamt sind die Glossen als Klammerglossen angelegt, umrahmen also den Text. Ein Teil der Glossen ist in derselben Farbe wie der Haupttext geschrieben und womöglich gleichzeitig mit dem Haupttext kopiert worden. Um Text und Glossen miteinander zu verknüpfen, wurden aus Strichen und Punkten bestehende signes de renvoi benutzt, also kleine Symbole, die den Haupttext und Glossen miteinander verbinden.
Janne van der Loop
Bitte zitieren nach der Druckfassung: Janne van der Loop, Decretum Gratiani (Handbuch des Kirchenrechts), vermutlich Paris, 13. Jahrhundert, Kristin Böse und Sita Steckel (Hg.), Tinte und Gold. Fragmente mittelalterlicher Handschriften aus der Sammlung von Hanny Franke, Eschborner Museumsschriften 10, Eschborn 2025, S. 43.
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